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Täuschungsmanöver endet mit Alkoholtest

Täuschungsmanöver

GDN - Fürth (gdn) - Nicht überlisten ließ sich eine Streife der Fürther Verkehrspolizei auf der Bundesstraße 8 im Landkreis Fürth. Der Fahrer eines Mazdas kam trotz eines Täuschungsmanövers nicht um eine Anhaltung herum.


Der 48-Jährige befuhr gegen 11:00 Uhr hinter der Polizeistreife, verdeckt durch vorausfahrende Fahrzeuge, die Südwesttangente in Fahrtrichtung Neustadt an der Aisch. Auf Höhe der Ausfahrt Langenzenn gilt Überholverbot. Hier wechselte er kurz auf die linke Fahrspur, scherte aber nach Erblicken des Streifenfahrzeugs direkt wieder auf die rechte Spur.
Als die Streife an der Anschlussstelle die Südwesttangente verließ, trauten die Beamten ihren Augen nicht: Der Mazda-Fahrer nutzte diesen Umstand und überholte trotz Überholverbots einen vor ihm fahrenden BMW.

Die Beamten wechselten umgehend zurück auf die Bundesstraße und nahmen die Verfolgung auf. Kurz vor Erlachskirchen stoppten die Beamten den Mazda problemlos.

Bei der anschließenden Kontrolle roch der Fahrer deutlich nach Alkohol. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte den Verdacht.

Den 48-Jährigen aus dem Landkreis Fürth erwartet nun nicht nur aufgrund des verbotswidrigen Überholens, sondern auch wegen Alkohols am Steuer ein Bußgeldverfahren.

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